ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Qualitissimi Consulting e.U.
Karl Kaubek Straße 5 | 2103 Langenzersdorf | Österreich
office@qualitissimi.com | https://qualitissimi.com
Stand Juli 2025
1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN / GELTUNGSBEREICH
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und Qualitissimi Consulting e.U. (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsverhältnisse, selbst wenn darauf nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, sie werden vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
2. UMFANG DER LEISTUNGEN / LEISTUNGSFORM / STELLVERTRETUNG
2.1 Der konkrete Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektvertrag oder der schriftlichen Leistungsvereinbarung. Die Angebote umfassen typischerweise Leistungen in den Bereichen Beratung, Diagnostik, Entwicklung, Coaching, Training, Reflexion und Begleitung von Veränderungsprozessen auf systemischer Grundlage.
2.2 Die Durchführung erfolgt stets in fachlich eigenverantwortlicher Weise, weisungsfrei, ortsungebunden und zeitlich flexibel. Der Auftragnehmer schuldet dabei keine konkreten Ergebnisse im Sinne eines garantierten Erfolges, sondern erbringt Leistungen auf Grundlage einer systemisch-analytischen Arbeitsweise, die auf Klarheit, Resonanz und Entwicklung abzielt.
2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Auftrags ganz oder teilweise qualifizierter Dritter zu bedienen. Die Beauftragung erfolgt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung des Auftragnehmers. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und solchen Dritten wird dadurch nicht begründet.
2.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von drei Jahren nach deren Beendigung, keine direkte Geschäftsbeziehung mit jenen Personen oder Unternehmen einzugehen, die vom Auftragnehmer zur Leistungserbringung eingesetzt wurden. Dies gilt insbesondere für vergleichbare Beratungs- oder Trainingsleistungen.
2.5 Der Auftragnehmer übernimmt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Soweit im Rahmen der Tätigkeit rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Fragen tangiert werden, liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, hierzu entsprechendes Fachpersonal beizuziehen.
3. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die organisatorischen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Erbringung der Leistungen durch den Auftragnehmer ungestört und zielführend erfolgen kann. Dazu zählt insbesondere der rechtzeitige Zugang zu relevanten Informationen, Unterlagen sowie zur Zielgruppe der Maßnahmen.
3.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Daten, Dokumente und Rahmenbedingungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch für Informationen, die erst im Verlauf der Zusammenarbeit relevant werden.
3.3 Sofern Leistungen im Kontext von Organisationseinheiten, Führungskräften oder Gruppen erfolgen, sorgt der Auftraggeber dafür, dass die Betroffenen rechtzeitig informiert, beteiligt und über den Charakter der Leistungen (z. B. Reflexion, Entwicklung, Diagnostik) aufgeklärt werden.
4. SICHERUNG DER UNABHÄNGIGKEIT
4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und Transparenz im Sinne eines vertrauensvollen Arbeitsverhältnisses.
4.2Beide Parteien treffen alle geeigneten Maßnahmen, um die Unabhängigkeit des Auftragnehmers sowie allfällig beigezogener Dritter zu wahren. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Beschäftigung oder eigene Beauftragung außerhalb des bestehenden Vertragsverhältnisses.
4.3 Der Auftragnehmer wahrt bei der Durchführung von systemischen Analysen, Führungsreflexionen und Veränderungsprozessen eine allparteiliche Haltung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Unabhängigkeit der Ergebnisse zu respektieren und auf eine inhaltliche Einflussnahme zu verzichten, die zu einer Verzerrung der Analyse- oder Entwicklungsarbeit führen würde.
5. BERICHTERSTATTUNG / DOKUMENTATION
5.1 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über Fortschritte, Beobachtungen und ggf. Empfehlungen in einem dem jeweiligen Projekt angemessenen Format. Der Umfang und die Form der Berichterstattung (z. B. Abschlussbericht, Zusammenfassung, Präsentation) werden projektspezifisch vereinbart.
5.2 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt eine abschließende Dokumentation zwei bis vier Wochen nach Projektende. Die Erstellung eines schriftlichen Endberichts ist keine Standardleistung und bedarf ausdrücklicher Vereinbarung.
6. SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS
6.1 Alle vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung entwickelten oder zur Verfügung gestellten Materialien, Konzepte, Modelle, Visualisierungen, Reflexionsfragen, Tools oder Unterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz.
6.2 Die Nutzungsrechte verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder anderweitige Nutzung – insbesondere in internen Schulungsunterlagen, Software oder Präsentationen – ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
6.3Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, entwickelte Inhalte oder Formate ohne Zustimmung in modifizierter Form weiterzuverwenden oder Dritten zugänglich zu machen, auch nicht intern.
6.4 Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur vorzeitigen Vertragsauflösung sowie zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
7. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
7.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen mit fachlicher Sorgfalt, auf Grundlage bewährter Modelle und Methoden sowie in Orientierung am vereinbarten Ziel zu erbringen.
7.2 Beanstandungen sind innerhalb von sechs Monaten ab Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der vereinbarten Leistung.
7.3 Die Haftung des Auftragnehmers ist – ausgenommen bei Personenschäden – auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Dies gilt auch für beigezogene Dritte.
7.4 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Umsetzung getroffener Vereinbarungen und entwickelter Maßnahmen. Für deren konkrete Wirkung und Weiterverwendung übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
7.5 Die Höhe der Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Versicherungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung begrenzt.
8. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
8.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur absoluten Vertraulichkeit über alle im Rahmen des Auftragsverhältnisses bekannt gewordenen geschäftlichen, persönlichen und organisatorischen Informationen.
8.2 Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
8.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Inhalte aus Projekten in anonymisierter und verfremdeter Form für Zwecke der Reflexion, Weiterentwicklung, Lehre oder Publikation zu verwenden, sofern keine Rückschlüsse auf Personen oder Organisationen möglich sind.
8.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle datenschutzrechtlich erforderlichen Zustimmungen (z. B. bei personenbezogenen Daten im Rahmen von Interviews oder Gruppenprozessen) rechtzeitig eingeholt werden.
9. HONORAR / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / STORNO
9.1 Das Honorar richtet sich nach der jeweils getroffenen schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zwischenabrechnungen zu stellen sowie Akontozahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.
9.2 Alle Preise verstehen sich in Euro exkl. gesetzlicher Umsatzsteuer und zzgl. etwaiger Spesen, Reisekosten und sonstiger Auslagen.
9.3 Bei kurzfristigen Absagen oder Verschiebungen durch den Auftraggeber (weniger als 21 Kalendertage vor Termin) werden 50 % des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. Bei Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird das volle Honorar fällig.
9.4 Der Auftragnehmer ist bei ausbleibender Zahlung von Teilrechnungen nicht zur Fortsetzung der Leistungen verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt davon unberührt.
10. VERTRAGSDAUER / KÜNDIGUNG
10.1 Der Vertrag endet mit Abschluss des vereinbarten Projekts bzw. mit Erbringung der vereinbarten Leistungen.
10.2 Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
* erhebliche Vertragsverletzungen,
* Zahlungsverzug trotz Mahnung,
* begründete Zweifel an der Bonität einer Vertragspartei.
11. ELEKTRONISCHE RECHNUNGSLEGUNG
11.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form (z. B. per E-Mail als PDF) zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen Übermittlung von Rechnungen ausdrücklich einverstanden.
12. VERWENDUNG VON REFERENZEN
12.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass sein Unternehmensname sowie sein Logo vom Auftragnehmer im Rahmen von Referenzlisten, Präsentationen oder auf der Website zu Informations- und Marketingzwecken verwendet werden dürfen.
12.2Die Verwendung erfolgt ausschließlich in wertschätzender, sachlich-neutraler Form, ohne Offenlegung projektspezifischer Inhalte oder personenbezogener Daten. Eine weitergehende Darstellung (z. B. Case-Story) bedarf einer gesonderten schriftlichen Zustimmung.
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN / GERICHTSSTAND / MEDIATION
13.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis selbst.
13.2 Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss internationaler Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.
13.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers (Langenzersdorf, Österreich).
13.4 Für Streitigkeiten, die nicht einvernehmlich gelöst werden können, verpflichten sich die Vertragsparteien, vor Einleitung gerichtlicher Schritte eingetragene Mediator:innen mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation beizuziehen. Erst nach gescheiterter Mediation dürfen rechtliche Schritte eingeleitet werden.
14. VERSION
Juli 2025
